Betrieb auf Gelände des AV05 aufgrund Corona-Pandemie

Seit einigen Wochen bestehen die Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Der Athletenverein hat frühzeitig Maßnahmen eingeleitet und so den Betrieb in und um die Athletenhalle auf Instalthaltung und Pflege reduziert. Der Trainingsbetrieb wurde komplett eingestellt.

Der Athletenverein weist auf folgende Einschränkungen ausdrücklich hin:

–  Es gilt ein allgemeines Betretungsverbot des Vereinsgeländes. Es dürfen nur ausgewählte Vereinsmitglieder, die für die Instandhaltung der Halle und Außengelände zuständig sind, das Gelände betreten.

– Sämtliche Sportgeräte, ob fest installiert oder lose, dürfen auf dem kompletten Gelände nicht genutzt werden.

– Der Wirtschaftsbetrieb ist weiterhin komplett eingestellt.

Entsprechende Warnbänder verdeutlichen die aufgeführten Einschränkungen. Der Athletenverein betont nochmals, dass die Nutzung des Geländes und sei es nur das Parken eines KFZs, ausschließlich den Mitgliedern des Vereins vorbehalten ist.

Update per 29.04.20:

Der demokratisch legitimierte geschäftsführende Vorstand des Athletenvereins hat heute im elektronischen Verfahren nach Berücksichtigung aller vorgetragenen Argumente folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

Der Vorstand nimmt wahr, dass in der Öffentlichkeit Verstöße gegen die Corona Verordnung auf dem Gelände des AV vermutet worden sind, die teilweise zu Eingaben bei Ordnungsbehörden geführt haben. Ohne dies einzuräumen oder für die Vergangenheit aufarbeiten zu wollen, sieht der Vorstand keine Notwendigkeit, dass für eine Übergangszeit das Gelände außer von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes betreten wird. Dies soll zur Abwendung weiterer Eingaben und zur Beruhigung des Zustandes unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungssatzes dienen.

Er fasst demnach folgenden weiteren Beschluss:
Das Gelände des Athletenvereins darf derzeit nur von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes betreten werden. Sämtliche Transponder mit Ausnahme der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden deaktiviert.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Athletenverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und unter anderem dauerhaften Schlüsselentzug in Erwägung ziehen. Bei Änderung der Verordnungslage wird der Vorstand diese Anordnung unverzüglich überprüfen.
Diese Anordnung tritt mit Ablauf des 30.4. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17.5.2020 außer Kraft.

Update per 10.05.20:

Der Beschluss vom 29.4.2020 (Betretungsverbot) wird aufgehoben.
Im Rahmen der Gesetzes-, Verordnungs- und Erlasslage nimmt der Athletenverein den Sportbetrieb wieder auf; auf dem Außengelände ab dem 11.5.2020, innerhalb der Halle ab dem 15.5.2020.
Intern wurden durch die jeweiligen Abteilungsleiter entsprechende Regeln aufgestellt, unter Einhaltung der aktuellen Rechtslage und Hygienestandards.
Die Vereinsgaststätte bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

Update per 06.06.20:

Die Vereinsgaststätte wird ab dem 08.06.20 zu folgenden Zeiten wieder öffnen:

Montags, mittwochs und freitags jeweils von 9:00 – 12:30 Uhr.

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